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Scheckgesetz (ScheckG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks
Zweiter Abschnitt Übertragung
Dritter Abschnitt Scheckbürgschaft
Vierter Abschnitt Vorlegung und Zahlung
Fünfter Abschnitt Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Sechster Abschnitt Rückgriff mangels Zahlung
Siebenter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
Achter Abschnitt Änderungen
Neunter Abschnitt Verjährung
Zehnter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Art 54
Art 55
Art 56
Art 57
Elfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Zwölfter Abschnitt Geltungsbereich der Gesetze
Art 56 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zehnter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art 56
Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.