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Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin (SchädlBekAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlussprüfung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin
§ 2 Ausbildungsdauer - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.