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§ 41 Briefwahl - Digitale Gesetze
Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Wahl der Vertrauenspersonen
Kapitel 2 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
Abschnitt 1 Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
Abschnitt 2 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
§ 37 Wahlvorstand
§ 38 Leitung der Wahl
§ 39 Unterstützung
§ 40 Sitzverteilung
§ 41 Briefwahl
§ 42 Wahlausschreiben
§ 43 Wählerverzeichnis
§ 44 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
§ 45 Bewerbungen
§ 46 Aufstellung und Bekanntgabe der Bewerberliste
§ 47 Briefwahlunterlagen
§ 48 Stimmabgabe
§ 49 Auszählung, Losentscheid
§ 50 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
§ 51 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
§ 52 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 53 Wahlunterlagen
Kapitel 3 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
Abschnitt 2: Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
§ 41 Briefwahl
Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.