Kapitel 2 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen
Kapitel 3 Gremien der Vertrauenspersonen
Kapitel 4 Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
Kapitel 5 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
Kapitel 6 Schlussvorschriften
§ 11 Niederlegung des Amtes - Digitale Gesetze
§ 11 Niederlegung des Amtes
Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.