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Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (SBBFestV 2014)
Eingangsformel
§ 1 Festlegung der Werte nach § 46 Absatz 7a Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2014
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 2 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.