Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (SatDSiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems
Teil 3 Verbreiten von Daten
Teil 4 Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland
Teil 5 Durchführungsvorschriften
Teil 6 Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Inkrafttreten
(1) § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 3 und § 26 Satz 2 bis 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2007 in Kraft.