Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld - Digitale Gesetze
Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter (SanOAAusbGV)
Eingangsformel
§ 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld
§ 2 Höhe des Ausbildungsgeldes
§ 3 Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld
§ 4 Entsprechende Geltung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld
Der Anspruch auf Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes entsteht mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der Beurlaubung.