Unterabschnitt 5 Gesetzlicher und vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts
Unterabschnitt 6 Bestimmungen zum Vertragsinhalt
Unterabschnitt 7 Folgen der Erbbaurechtsbestellung
Abschnitt 3 Gesetzliches Ankaufsrecht
Abschnitt 4 Verfahrensvorschriften
Kapitel 3 Alte Erbbaurechte
Kapitel 4 Rechte aus Miteigentum nach § 459 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik
Kapitel 5 Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten
Kapitel 6 Schlußvorschriften
§ 33 Verpflichtung zum Rangrücktritt - Digitale Gesetze
§ 33 Verpflichtung zum Rangrücktritt
Die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Verlangen des Nutzers verpflichtet, im Rang hinter das Erbbaurecht zurückzutreten.