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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
Abschnitt 3 Angelegenheit
Abschnitt 4 Gegenstandswert
Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59b Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60 Übergangsvorschrift
§ 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Vergütungsverzeichnis
Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.