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Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (RückAbzinsV)
Eingangsformel
§ 1 Abzinsung von Rückstellungen
§ 2 Datengrundlage
§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen
§ 4 Umrechnung von Festzins-Swapsätzen in Null-Kupon-Swapsätze
§ 5 Interpolation fehlender Laufzeiten
§ 6 Berechnung des Aufschlags
§ 6a Berechnung des Aufschlags bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
§ 7 Bekanntgabe
§ 8 Inkrafttreten
§ 8 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen
Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:
S
t
=
Festzins-Swapsatz mit Laufzeit
t
in Jahren,
N
t
=
Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit
t
und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
T
t 1,t 2
=
impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von
t
1 bis
t
2.