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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSGAbsEntgV)
Eingangsformel
§ 1 Höhe des Entgelts
§ 2 Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
§ 3 Erhebung des Entgelts
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2027 außer Kraft.