Abschnitt 3 Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
Abschnitt 4 Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 1 Zweck
Zur Förderung der Güte von Rohmilch regelt diese Verordnung die Güteprüfung der Rohmilch und die Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch gemäß dem Ergebnis der Güteprüfung.