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§ 7 - Digitale Gesetze
Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts (RHiGRCAbkAV)
Eingangsformel
Art 1 Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen
Art 2 Vollstreckbarerklärung von Kostenentscheidungen
Inhaltsverzeichnis
Art 2: Vollstreckbarerklärung von Kostenentscheidungen
§ 7
Aus den für vollstreckbar erklärten Kostenentscheidungen findet die Zwangsvollstreckung gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt; die Vorschrift des § 798 gilt entsprechend.