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Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen Patentamts für die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen des Europäischen Patentamts (RHiErsDPAZustV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Schlußformel
§ 1 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Das Deutsche Patentamt in München wird als zentrale Behörde für die Entgegennahme und Weiterleitung der vom Europäischen Patentamt ausgehenden Rechtshilfeersuchen bestimmt.