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Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) (RheinSchPV 1994)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Abschnitt I. Allgemeines
§ 6.01 Schnelle Schiffe
§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
Abschnitt II. Begegnen und Überholen
Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
Abschnitt IV. Fähren
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Zweiter Teil Sonderbestimmungen für einzelne Strecken
Dritter Teil Umweltbestimmungen
§ 6.01 Schnelle Schiffe - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen
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Abschnitt I.: Allgemeines
§ 6.01 Schnelle Schiffe
Schnelle Schiffe müssen allen übrigen Fahrzeugen ausweichen.