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[object Object] (ReNoPatAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Dauer der Berufsausbildungen
§ 3 Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder
§ 5 Durchführung der Berufsausbildungen
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte
§ 8 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte
§ 9 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
§ 10 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte
§ 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
§ 2 Dauer der Berufsausbildungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Dauer der Berufsausbildungen
Die Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre.