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Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Vorschriften für Rennwetten
II. Steuern
1. Besteuerung von Rennwetten
2. Besteuerung von Sportwetten
3. Besteuerung von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen
4. Besteuerung von virtuellem Automatenspiel
5. Besteuerung von Online-Poker
§ 46 Steuergegenstand
§ 47 Bemessungsgrundlage
§ 48 Steuersatz
§ 49 Steuerschuldner
§ 50 Steuerentstehung
§ 51 Steueranmeldung und -entrichtung
§ 52 Steuerlicher Beauftragter
§ 53 Aufzeichnungspflichten
§ 54 Zerlegung
§ 55 Zuständigkeit
6. Sonstige Vorschriften
III. Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Steuerschuldner - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 49 Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Veranstalter des Online-
Pokers.
Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet.