3. Besteuerung von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen
4. Besteuerung von virtuellem Automatenspiel
5. Besteuerung von Online-Poker
6. Sonstige Vorschriften
III. Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Veranstalter der Sportwette. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Wettgeschehen maßgeblich gestaltet.