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Verordnung zur Durchführung von § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Jahre 1996 bis 2001 (RegG§5DV)
Eingangsformel
§ 1 Berechnung der den Ländern in den Jahren 1996 und 1997 zustehenden Beträge
§ 2 Berechnung der den Ländern in den Jahren 1998 bis 2001 zustehenden Beträge
§ 3 Überweisung der an die Länder zu leistenden Beträge durch den Bund
§ 4 Inkrafttreten
Schlußformel
§ 4 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.