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§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1 - Digitale Gesetze
[object Object] (RechZahlV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz – Formblatt 1
Unterabschnitt 1 Posten der Aktivseite
Unterabschnitt 2 Posten der Passivseite
§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
§ 17 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Posten 2
§ 18 Rückstellungen – Posten 6
§ 19 Eigenkapital – Posten 11
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz – Formblatt 1
Unterabschnitt 2: Posten der Passivseite
§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.