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§ 65 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Lagebericht
Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 8 Befreiungen und Vereinfachungen für bestimmte Versicherungsunternehmen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlußvorschriften
§ 64 Übergangsvorschriften
§ 65 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anlage (zu § 29) Vorschriften zur Bildung von Schwankungsrückstellungen
Formblatt 1
Formblatt 2
Formblatt 3
Formblatt 4
Muster 1
Muster 2
Muster 3
Muster 4
Muster 5 Bewegung des Bestandes an Sterbegeldversicherungen, weiteren Kapitalversicherungen und Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr ...
Muster 6
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 10: Schlußvorschriften
§ 65 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.