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§ 39 Konzernanhang - Digitale Gesetze
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Lagebericht
Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Konzernrechnungslegung
§ 39 Konzernanhang
§ 59 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ist entsprechend anzuwenden.