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§ 37 Konzernrechnungslegung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Formblatt 1)
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Formblätter 2 und 3)
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Konzernrechnungslegung
§ 37 Konzernrechnungslegung
Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 36 entsprechend anzuwenden.