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Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus (RebflRodV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bestimmung der Rebflächen
§ 3 Verfahren und Höhe der Prämie
§ 4 Bedingungen und Mindestrodungsfläche
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Bestimmung der Rebflächen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Bestimmung der Rebflächen
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.