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§ 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (RBEG)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Zugrundeliegende Haushaltstypen
§ 3 Auszuschließende Haushalte
§ 4 Bestimmung der Referenzhaushalte; Referenzgruppen
§ 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte
§ 7 Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben
§ 8 Regelbedarfsstufen
§ 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.