Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 7 Anpassungsfaktor - Digitale Gesetze
Rentenanpassungsgesetz 1984 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984) (RAG 1984)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Unfallversicherung
§ 7 Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1984 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,0131.