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§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2 - Digitale Gesetze
[object Object] (PWMAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Messer schmieden
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3: Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Instandsetzen von Schneidwerkzeugen,
2.
Herstellen von Schneidwerkzeugen,
3.
Arbeitsplanung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.