Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG)
Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen
Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen
Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 17 Unrichtige Darstellung
§ 18 Verletzung der Berichtspflicht
§ 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§ 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
§ 20 Bußgeldvorschriften
§ 21 Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 21a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
§ 23 Inkrafttreten
§ 23 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 23 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.