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§ 16 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG)
Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen
Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen
§ 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
§ 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
§ 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
§ 14 Prüfung des Konzernabschlusses
§ 15 Offenlegung des Konzernabschlusses
§ 16
Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Rechnungslegung von Konzernen
§ 16
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