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Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV)
Eingangsformel
§ 1 Ausbildungsstätten
§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.