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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (PrüVOFortkfmBf)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
§ 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
§ 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
§ 7 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
§ 8 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
§ 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
§ 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
§ 11 Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 15 Zeugnisse
§ 16 Wiederholen der Prüfung
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte
§ 18 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 18 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)