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§ 50 Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (PrüfV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsberichten
Kapitel 2 Berichte zur Prüfung der Solvabilitätsübersicht
Kapitel 3 Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Kapitel 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 10: Besonderer Teil des Prüfungsberichts
§ 50 Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung
Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.