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Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (PrüfV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsberichten
Kapitel 2 Berichte zur Prüfung der Solvabilitätsübersicht
Kapitel 3 Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Angaben zum Versicherungsunternehmen
Abschnitt 3 Geschäftliche Entwicklung und Lage des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4 Kapitalanlagen
Abschnitt 5 Kostenverteilung
Abschnitt 6 Rückversicherungsgeschäft
Abschnitt 7 Bestimmte Unternehmen
Abschnitt 8 Weitere regulatorische Vorgaben
§ 40 Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 41 Berichterstattung über die Verwendung von Ratings
§ 42 Anzeigewesen
§ 43 Anordnungen der Bundesanstalt nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Abschnitt 9 Schlussbemerkung
Abschnitt 10 Besonderer Teil des Prüfungsberichts
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Kapitel 5 Schlussvorschriften
§ 43 Anordnungen der Bundesanstalt nach dem Wertpapierhandelsgesetz - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 8: Weitere regulatorische Vorgaben
§ 43 Anordnungen der Bundesanstalt nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob die Anordnungen der Bundesanstalt nach § 4 Absatz 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden.