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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Prostituierte
Abschnitt 3 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten
Abschnitt 4 Pflichten des Betreibers
Abschnitt 5 Überwachung
Abschnitt 6 Verbote; Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
Abschnitt 8 Sonstige Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.