Abschnitt 3 Reise- und umzugskostenrechtliche Regelungen
Abschnitt 4 Versorgungs- und beihilferechtliche Regelungen
Abschnitt 5 (weggefallen)
Abschnitt 6 Rechtsaufsicht
Abschnitt 7 (weggefallen)
Abschnitt 8 Betriebliche Interessenvertretungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der Postnachfolgeunternehmen
§ 8 Ämterbewertung
§ 18 des Bundesbesoldungsgesetzes findet mit der Maßgabe Anwendung, daß gleichwertige Tätigkeiten bei den Postnachfolgeunternehmen als amtsgemäße Funktionen gelten.Eine Tätigkeit kann bis zu fünf Ämtern zugeordnet werden.