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Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG (PostLEntgV)
Eingangsformel
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
§ 2 Leistungsentgelt
§ 3 Ermittlung des Niederlassungsbudgets für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 4 Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 5 Durchführung der Leistungsbeurteilung für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 6 Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 7 Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 8 Leistungsbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
§ 9 Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 10 Zielvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 11 Schlichtungsverfahren für die Leistungs- und Gesamtbeurteilung
§ 12 Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.