Kapitel 7 Förmliche Zustellung, Postgeheimnis und Datenschutz
Kapitel 8 Postwertzeichen
Kapitel 9 Sektorspezifische Vorgaben zum Schutz der im Postsektor Beschäftigten
Kapitel 10 Sektorspezifische Vorgaben für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor
Kapitel 11 Bundesnetzagentur
Kapitel 12 Notfallvorsorge
Kapitel 13 Bußgeldvorschriften
Kapitel 14 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 61 Verpflichtung zur förmlichen Zustellung
Ein Anbieter, der
1.
auf einem Markt für Briefdienstleistungen marktbeherrschend ist,
2.
zur Erbringung von Universaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verpflichtet ist oder
3.
als Anbieter von förmlichen Zustellungen in das Verzeichnis nach § 4 Absatz 1 eingetragen ist,
ist verpflichtet, Schriftstücke unabhängig von ihrem Gewicht nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, förmlich zuzustellen. Im Umfang dieser Verpflichtung ist der Anbieter mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet (beliehener Unternehmer).