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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (PostAZV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 3 (weggefallen)
§ 4 Gleitende Arbeitszeit
§ 5 Ruhepausen
§ 6 Nachtdienst
§ 7 Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle
§ 8 Arbeitszeit bei einem anderen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung
§ 9 Lebensarbeitszeitkonten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt § 3 am 1. Januar 2007 in Kraft.
(3) § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.