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§ 8 Geschäftsführung - Digitale Gesetze
Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (PostAGSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Vorstand
IV. Aufsichtsrat
V. Hauptversammlung
VI. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
VII. Bundesrechnungshof
VIII. Geschäftsaufnahme
Inhaltsverzeichnis
III.: Vorstand
§ 8 Geschäftsführung
Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der Geschäftsordnung und des vom Aufsichtsrat gebilligten Geschäftsverteilungsplans.