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§ 12 Geschäftsordnung - Digitale Gesetze
Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (PostAGSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Vorstand
IV. Aufsichtsrat
§ 10 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung
§ 11 Vorsitzender und Stellvertreter
§ 12 Geschäftsordnung
§ 13 Einberufung
§ 14 Beschlußfassung
§ 15 Ausschüsse
§ 16 Schweigepflicht
§ 17 Vergütung
V. Hauptversammlung
VI. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
VII. Bundesrechnungshof
VIII. Geschäftsaufnahme
Inhaltsverzeichnis
IV.: Aufsichtsrat
§ 12 Geschäftsordnung
Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Satzung gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.