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Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (PostAGSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
§ 3 Beauftragung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
§ 4 Bekanntmachungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Vorstand
IV. Aufsichtsrat
V. Hauptversammlung
VI. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
VII. Bundesrechnungshof
VIII. Geschäftsaufnahme
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
I.: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Aktiengesellschaft - nachstehend "Gesellschaft" genannt - führt die Firma Deutsche Post AG.
(2) Sie hat ihren Sitz in Bonn.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.