Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 11 - Digitale Gesetze
Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG)
Abschnitt 1 Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 2a Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 3 Zuständigkeiten
Abschnitt 4 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 10
§ 11
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 11
§ 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 sind vor dem 1. Januar 2003 nicht anzuwenden.