IVb. Die Versicherungsbedingungen der Abteilung Z 2002
V. Die Versicherungsbedingungen der Abteilung B
VI. Bestimmungen über die Abwicklung von Versicherungsverhältnissen
VII. Gemeinsame Bestimmungen für die Versicherten der Abteilungen A und A 2000
VIII. Die Organe
IX. Verwaltungsvorschriften
X. Schlussbestimmungen
XI. Anhang
XII. Anlage zu § 57 der Satzung
XIII. Anlage zu § 20b und zu § 29g der Satzung
XIV. Anlage zu § 33 Abs. 1 der Satzung
XV. Anlage zu § 33 Abs. 2 der Satzung
XVI. Weitergeltende Bestimmungen der bis zum 31. Dezember 2005 gültigen Satzungsfassung
§ 28b Einvernehmliche Übertragung
Eine einvernehmliche Übertragung von Übertragungswerten auf die Kasse gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist ausgeschlossen.