Kategorie und die jeweilige Klasse oder EU-Klasse nach § 3
1.7
Feldgeneration (Angabe liegt nach Maßgabe des § 3 im Ermessen des Inverkehrbringers)
1.8
Anerkennungsnummer
1.9
„Verschließung ...“ (Monat, Jahr)
1.10
Angegebenes Füllgewicht
1.11
Angegebene Sortierung
1.12
Erzeugerland
1.13
Zusätzliche Angaben
2
Pflanzgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes
2.1
Angaben nach den Nummern 1.2, 1.3a, 1.4, 1.9, 1.11
2.2
„Bundessortenamt“
2.3
Genehmigungsnummer des Bundessortenamtes
2.3a
Partienummer
2.4
Vorläufige Bezeichnung der Sorte, ihre Kennnummer und, sofern vorhanden, in Klammern die vorgeschlagene Sortenbezeichnung
2.5
Angaben nach § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d
2.6
„Nur für Tests und Versuche“
3.
Kennzeichnung mit einem nach den in § 24a Absatz 1 genannten Rechtsakten der Europäischen Union erforderlichen Pflanzenpass entsprechend den dort geregelten Vorgaben