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Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung (PfleBeteiligungsV)
Eingangsformel
§ 1 Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene
§ 2 Anerkannte Organisationen
§ 3 Anerkennung weiterer Organisationen
§ 4 Entzug der Anerkennung
§ 5 Verfahren der Beteiligung
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.