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§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts - Digitale Gesetze
[object Object] (PflBG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege
Abschnitt 1 Ausbildung
Abschnitt 2 Ausbildungsverhältnis
§ 16 Ausbildungsvertrag
§ 17 Pflichten der Auszubildenden
§ 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 19 Ausbildungsvergütung
§ 20 Probezeit
§ 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 22 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 24 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Abschnitt 3 Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Zuständigkeiten; Fachkommission; Statistik und Verordnungsermächtigungen; Bußgeldvorschriften
Teil 5 Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
Teil 6 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Berufliche Ausbildung in der Pflege
Abschnitt 2: Ausbildungsverhältnis
§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.