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§ 4 Untersuchungen - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz von Beständen zur Erzeugung oder zum Erhalt von Obstanbaumaterial sowie Erwerbsobstbeständen vor besonderen unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen (PflBestSchV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Festlegung von Gebieten zum Schutz von Beständen zur Erzeugung oder zum Erhalt von Obstanbaumaterial sowie Erwerbsobstbeständen
§ 4 Untersuchungen
§ 5 Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von besonderen unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen
§ 6 Versuchszwecke
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Untersuchungen
Die zuständige Behörde kann Wirtspflanzen und Bestände auf die in § 2 Nummer 1 genannten Schadorganismen untersuchen.