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Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (PFAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Pensionsfonds
Teil 2 Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
§ 33 Anwendungsbereich
§ 34 Vermögensanlage
§ 35 Deckungsrückstellung
§ 36 Kapitaldeckungsgrad
§ 37 Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung
§ 38 Anpassung der lebenslangen Zahlungen
§ 39 Risikomanagement
§ 40 Risikoberichte
§ 41 Laufende Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Rentenempfängern
§ 42 Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde
§ 42a Elektronische Einreichungen gegenüber der Aufsichtsbehörde
§ 42b Datenformate und Einreichungsvorgaben
§ 42c Zusammen einzureichende Formularteile
§ 42d Korrekturmeldungen
§ 42e Zurückweisung von Daten
Teil 3 Schlussbestimmungen
§ 34 Vermögensanlage - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
§ 34 Vermögensanlage
Die Beiträge, die zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt werden, sind anzulegen. Für die Anlage dieser Beiträge sind die §§ 16 bis 20 entsprechend anzuwenden.