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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen, Schiffspfandbriefen und Flugzeugpfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken (PfandBarwertV)
Eingangsformel
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Barwertdeckungsrechnung
§ 3 Ermittlung der aktuellen Barwerte
§ 4 Stresstest
§ 5 Simulation der Auswirkung von Zinsveränderungen auf die Barwerte
§ 6 Simulation der Auswirkung von Währungsveränderungen auf die Barwerte
§ 7 Dokumentationspflichten
§ 8 Methodenwechsel
§ 9 Übergangsbestimmungen
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.