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§ 1 - Digitale Gesetze
Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder (PersVEntV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Die Aufwandsentschädigung beträgt für ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten, Bezirkspersonalräten und Hauptpersonalräten 26 Euro monatlich.